Neu gegründeter gemeinnütziger Verein fördert das collegium musicum instrumentale der Universität Münster

Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Institut für Musikwissenschaft


Bild: Vereinsgründer*innen Barbara Hahn, Dr. Barbara Elsbernd, Stephan Schulze, Jürgen Tiedemann, Roland Göhde, Prof. Dr. Jürgen Heidrich, Prof. Dr. Niko Strobach, PD Dr. Peter Schmitz, Prof. Dr. Michael Custodis (v.l.)

Mit der nunmehr erfolgten Anerkennung der Gemeinnützigkeit nimmt der neu gegründete Verein zur Förderung des collegium musicum instrumentale an der WWU Münster e.V. seine Arbeit auf.

Über den Satzungszweck grundsätzlich ausgerichtet auf die Förderung von Kultur und Musik wird der Verein insbesondere die musikalischen und künstlerischen Aktivitäten des collegium musicum instrumentale an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie die ideelle und materielle Förderung der Arbeit des Orchesters unterstützen, in deren Fokus vor allem regelmäßige Proben, Probenwochenenden, Konzerte u.a. mit musikwissenschaftlichen Einführungen, Konzerttourneen und weitere Auftritte stehen.

„Seit seiner Gründung durch die Universität Münster im Jahr 1927 ist das collegium musicum instrumentale eng mit dem Institut für Musikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster assoziiert. Diese Verbundenheit soll über den neuen Verein gefestigt und die inhaltliche Zusammenarbeit von Orchester und Institut weiter ausgebaut werden“, führt Professor Dr. Michael Custodis, Vorsitzender des Gründungsvorstands des neuen Vereins sowie Professor für Musik der Gegenwart und Systematische Musikwissenschaft der Universität Münster aus.

Die nunmehr über den gegründeten Verein implementierte Strukturierung berücksichtigt und wahrt vollumfänglich den Status und das Selbstverständnis des collegium musicum instrumentale als Sinfonieorchester der WWU Münster sowie als eingetragene Hochschulgruppe, die Anbindung an das Institut für Musikwissenschaft und die künstlerische Freiheit des universitären Orchesters.

Das collegium musicum instrumentale kann in seiner künstlerischen Arbeit ab sofort über steuerlich absetzbare Zuwendungen und Spenden an den gemeinnützigen Verein direkt unterstützt werden, für die entsprechend Spendenquittungen ausgestellt werden.